Ihr Sachverständigen um die Sicherheit von Personen, Gebäuden und Geräten zu gewährleisten und Gefahren im Zusammenhang mit elektrischen Installationen zu minimieren.
In vielen Versicherungsverträgen für Gewerbebetriebe und gewerblich genutzte Immobilien ist die sogenannte Feuerschutzklausel SK 3602 vereinbart. Die Verpflichtungen des Versicherungsnehmers beinhalten u.a. die regelmäßige Überprüfung der Elektroanlage durch einen vom VDS zugelassenen Sachverständigen.
Der Sachverständige füllt im Zuge der Überprüfung den Befundschein zur Vorlage beim Versicherer aus. Das Ziel ist es, Mängel oder Risiken rechtzeitig zu erkennen, bevor ein großer Schaden auftritt.
Vor Ort wird die elektrische Anlage inspiziert, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß installiert und betrieben wird.
Prüfung
Messungen und Prüfungen werden durchgeführt, um die elektrische Sicherheit der Anlage zu bewerten gemäß den Normen und Vorschriften.
Erstellung von Gutachten
Basierend auf den durchgeführten Prüfungen werden Gutachten, in denen Ergebnisse, Mängel, Empfehlungen zur Verbesserung der Anlage dokumentiert.
Beratung
Bei Fragen stehen wir zur Verfügung und beraten den Anlagenbetreiber zur Elektrosicherheit, zur Optimierung der Anlage oder zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.